Wir übernehmen Prozessrisiko. Dies unter der Voraussetzung einer positiven Beurteilung
Ihrer Prozesschancen.
Nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtsfragen übernehmen wir
auf der Grundlage eines Prozessfinanzierungsvertrages die anfallenden Kosten wie Anwaltshonorare,
Gerichtskautionen, Sachverständigengebühren sowie allfällige Exekutionskosten
und freilich auch den Kostenersatz an die Gegenpartei bei Prozessverlust.
Nur dann, wenn das Verfahren gewonnen und ein Prozessergebnis einbringlich gemacht wurde,
erhalten wir die vertraglich vereinbarte Quote. Das finanzielle Risiko der Prozessführung
liegt alleine bei viribus unitis.
Gerne prüfen wir Ihren Rechtsanspruch unverbindlich und kostenlos!